Ehe

Das Zweite Vatikanische Konzil betont die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau (GS 48). Der Ehebund, der durch das Ja-Wort (Konsens) zustande kommt, wird als Lebensprojekt, als lebenslange geistig-leibliche Gemeinschaft verstanden. Tragende Elemente sind die gegenseitige Hingabe, das für den Anderen Da-Sein, ein Sich-selber-Schenken.

So ist die christliche Ehe etwas ganz Großes. In der gegenseitigen Liebe von Mann und Frau soll für die Menschen etwas erfahrbar werden von der Liebe Gottes zu den Menschen, von der Liebe von Jesus Christus zu seiner Kirche. Dem christlichen Brautpaar begegnet Christus als Bräutigam seiner Braut, der Kirche. Deshalb ist für uns die Ehe ein Sakrament. Sie ist ein Zeichen, das bewirkt, was es bedeutet. So steht die Ehe unter dem besonderen Segen Gottes (Gen 1,28). Gott selber steht fest zur Entscheidung der Eheleute und heißt sie ausdrücklich gut.

Wir möchten kirchlich heiraten
Von der Liebe berührt, finden Menschen zusammen, gestalten und pflegen ihre Beziehung und spüren irgendwann die Sehnsucht zusammenzubleiben.
Eine Lebensentscheidung wie die zur Ehe, zur verbindlichen Lebensform auf Dauer, als Hoch-Zeit der Liebe zu feiern, hat eine lange und gute Tradition.
Den Entschluss zur lebenslangen Bindung öffentlich zu bekunden und zu feiern, entspricht dem Wesen des Menschen und tut seiner Seele gut.

Einige wichtige Fragen wollen wir Ihnen gleich beantworten:

  • Wie bald vor der Hochzeit müssen wir uns mit der Pfarre  in Verbindung setzen?
    Wir empfehlen, mindestens 6 Monate vor der Eheschließung Kontakt aufzunehmen, noch bevor andere Termine fixiert werden.
  • Wo können wir uns für eine katholische Trauung anmelden?
    Zuständig ist in der Regel das Wohnsitzpfarramt der Braut oder des Bräutigams.
    Der ansässige Pfarrer  führt in der Regel auch das Trauungsgespräch.
  • Welche Dokumente (Original oder Kopie) sind notwendig?
    • Taufschein
    • Geburtsurkunde
    • Meldezettel (wenn in der Pfarre nicht persönlich bekannt)
    • ggf. Geburtsurkunde der Kinder
    • ggf. standesamtliche Heiratsurkunde
    • bei nur staatlichen Vorehen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
    • bei kirchlichen Vorehen: Trauungsschein, Sterbeurkunde
  • Sind besondere Kurse zu besuchen?
    Das Brautpaar besucht ein Eheseminar, das als Nachweis der erforderlichen Vorbereitung gilt. Wo Sie dieses Seminar besuchen können, darüber informieren wir Sie gerne.
  • Das Trauungsprotokoll
    Frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin wird ein Trauungsprotokoll zusammen mit Pfarrer oder Diakon angelegt. Im Protokoll werden die Personalien der Eheleute festgehalten, Braut und Bräutigam werden befragt, ob es Ehehindernisse gibt, ob sie dem katholischen Verständnis von Ehe zustimmen: dazu gehören die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue gegenüber dem/der Partner/in, die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die Freiwilligkeit der Eheschließung und die Ehe als Sakrament. Das Trauungsprotokoll wird von den Brautleuten unterschrieben, die damit ihren Willen zur christlichen Ehe dokumentieren.
  • Wo kann ich kirchlich heiraten?
    Im Prinzip darf man nur in einer Kirche heiraten.
  • Wer darf Trauzeuge sein?
    Bei einer katholischen Heirat sind zwei Trauzeugen erforderlich. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift die Eheschließung. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt und in der Lage sein, das Geschehen sprachlich und geistig zu erfassen. Die Konfession oder Religionszugehörigkeit ist belanglos. Trauzeugen müssen nicht Mitglieder der römisch-katholischen Kirche sein.
  • Kann ich einen Partner/eine Partnerin heiraten, die einer anderen Konfession angehört, der nicht getauft ist oder aus der Kirche ausgetreten ist?
    Ja! Grundsätzlich ist das unter bestimmten Bedingungen möglich, wir bitten Sie in diesem Fall jedoch um rechtzeitige Kontaktaufnahme.
    Pfarrkanzlei: 06588/ 8309
    Pfarrer Goran Dabic: 0676/ 87465090